6 Besondere Pflichten des Kunden
6.1 Übernimmt AYYA Advisory AG vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Betriebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von AYYA Advisory AG bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmlicher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss bereitzustellen.
6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch AYYA Advisory AG selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen.
6.3 Der Kunde wird AYYA Advisory AG auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen AYYA Advisory AG seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforderung von AYYA Advisory AG hin nach Wahl des Kunden einzugeben oder AYYA Advisory AG schriftlich auszuhändigen. Der Kunde wird AYYA Advisory AG Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von AYYA Advisory AG sind nach Aufwand zu vergüten.
6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmässigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber AYYA Advisory AG zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber AYYA Advisory AG widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von AYYA Advisory AG nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber AYYA Advisory AG.
6.5 Der Kunde wird AYYA Advisory AG auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, oder die mit der Nutzung der Standardsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoss droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von AYYA Advisory AG.
6.6 Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Ziffern 6.1 und 6.2.
6.7 Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei Änderungen z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
6.8 Der Kunde wird Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. von AYYA Advisory AG unverzüglich Folge leisten / umsetzen.
6.9 Der Kunde wird eine übermässige Belastung der Infrastruktur, z.B. durch Skripte / Befehle, die eine übermässig hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermeiden. AYYA Advisory AG ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, zu sperren. AYYA Advisory AG wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Massnahme informieren und die betreffenden Inhalte wieder zugänglich machen, sobald der Kunde AYYA Advisory AG nachweist, dass diese so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
6.10 Der Kunde wird Leistungen von AYYA Advisory AG nur in einem Ausmass in Anspruch nehmen, wie dies ein ordentlicher Geschäftsbetrieb erfordert. Übertriebene Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten von AYYA Advisory AG wird der Kunde vermeiden, um die IT-Systeme von AYYA Advisory AG nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit des Netzes von AYYA Advisory AG zu gewährleisten.
6.11 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Cloud Services von AYYA Advisory AG oder entsteht bei AYYA Advisory AG aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von Cloud Services eintreten, kann AYYA Advisory AG den Zugang vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte "Denial of Service"-Attacken (nachfolgend "DoS-Attacken"), die der Kunde über Cloud Services ausführt. Das gleiche gilt, wenn die Gefährdung über das System des Kunden entsteht, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt werden.
6.12 Werden Cloud Services von AYYA Advisory AG vom Kunden für illegale Zwecke genutzt (Versand von Spam-Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann AYYA Advisory AG den Cloud Service sperren.
7 Nutzungsrechte an Cloud Services / Standardsoftware
7.1 Der Umfang der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an den Cloud Services / der Standardsoftware bestimmt sich nach den einschlägigen Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Drittanbieters. Diese sind im Angebot näher beschrieben bzw. referenziert. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Sofern dem Angebot keine Nutzungs- und Lizenzbedingungen für die Cloud Services / Standardsoftware beigefügt sind, räumt AYYA Advisory AG dem Kunden und den vom Kunden für die Nutzung der Cloud Services / Standardsoftware vorgesehenen Mitarbeitern ("Nutzer") mit Zahlung der vereinbarten Preise das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags und nach Massgabe der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht ein, die jeweils aktuelle Version der Cloud Services / Standardsoftware und die mit den Cloud Services / der Standardsoftware verbundenen Funktionalitäten gemäss dieser Vereinbarung zu nutzen, es sei denn, dies ist im Angebot abweichend vereinbart. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an den Cloud Services / der Standardsoftware, erhält der Kunde nicht.
7.2 Wird dem Kunden das Nutzungsrecht für die Cloud Services / Standardsoftware zu Testzwecken eingeräumt, beschränken sich seine Nutzungsrechte auf solche Handlungen, die der Feststellung des Zustands der Cloud Services / Standardsoftware und der Eignung für den Betrieb beim Kunden dienen. Insbesondere ein produktiver Betrieb der Cloud Services / Standardsoftware bzw. die Vorbereitung des produktiven Betriebs ist unzulässig.
8 Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 AYYA Advisory AG stellt seine Leistungen gemäss dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts abweichend vereinbart, ermächtigt der Kunde AYYA Advisory AG, die von ihm zu leistenden Zahlungen in Rechnung zu stellen.
8.2 Neben den vereinbarten Preisen für die jeweiligen Leistungen kann AYYA Advisory AG entsprechend dem jeweiligen Vertrag für zusätzliche Leistungen (z. B. bei zusätzlichem Datentransfer / Speicherplatz) zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung erfolgt die Nutzung und Abrechnung der zusätzlichen Leistungen stets auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Preisliste.
8.3 Dem Kunden wird für die Einrichtung der Leistungen der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus Leistungen hinzugefügt, ist AYYA Advisory AG berechtigt, diese zu den vereinbarten Preisen in Rechnung zu stellen.
8.4 Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung ("Upgrade"), werden die bereits bezahlten Preise anteilig verrechnet.
8.5 Für den Zahlungsverzug durch den Kunden gilt Ziffer 3.9 der AGB. Holt der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumt ihm AYYA Advisory AG den Zugang unverzüglich wieder ein.
8.6 AYYA Advisory AG darf die monatlichen Preise für wiederkehrende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier (4) Monate nach Beginn der Laufzeit des Vertrags. Die Preiserhöhung für Teilleistungen ist nur möglich, wenn diese bereits mindestens für vier (4) Monate vereinbart waren. Die Preiserhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass die von AYYA Advisory AG vorgenommene Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgte.
9 Gewährleistung für Sachmängel
9.1 Bei Mängeln der Infrastruktur gewährleistet AYYA Advisory AG den vertragsgemässen Gebrauch durch Aktualisierung der Infrastruktur, sobald und soweit AYYA Advisory AG eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemässen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von AYYA Advisory AG zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Infrastruktur ("Workaround"), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
9.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt.
9.3 Ein Verrechnungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist AYYA Advisory AG berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch AYYA Advisory AG geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit AYYA Advisory AG vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
9.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
10 Gewährleistung für Rechtsmängel
10.1 AYYA Advisory AG gewährleistet, dass durch die bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemässer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde AYYA Advisory AG von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und AYYA Advisory AG die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird AYYA Advisory AG dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäss nutzt.
10.2 Kann der Kunde die bereitgestellte Infrastruktur wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäss nutzen, so kann AYYA Advisory AG nach eigener Wahl entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellte Infrastruktur nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Infrastruktur mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von AYYA Advisory AG sind.
10.4 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist AYYA Advisory AG berechtigt, die AYYA Advisory AG entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch AYYA Advisory AG geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit AYYA Advisory AG vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
11 Verantwortung für Inhalte / Kennzeichnung / Personenbezogene Daten
11.1 AYYA Advisory AG ist nicht verpflichtet, die vom Kunden auf ihm bereitgestellten Systemen gespeicherten Daten auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle im Rahmen der Cloud Services verarbeiteten Inhalte. Der Kunde garantiert, keine illegalen Inhalte zu verarbeiten und zu speichern, insbesondere auf Servern von AYYA Advisory AG ohne Zustimmung des Urhebers keine urheberrechtlich geschützten Werke, noch Inhalte zu hinterlegen oder zu nutzen, die gegen Strafbestimmungen verstossen.
11.2 Sollten dem Kunden illegale Inhalte auffallen, ist er zur unverzüglichen Sperrung und Mitteilung an AYYA Advisory AG verpflichtet.
11.3 AYYA Advisory AG ist berechtigt, potenziell illegale Inhalte auf den vom Kunden genutzten Cloud Services nach eigenem Ermessen zu sperren und den Kunden über die Sperrung zu informieren. Kommt der Kunde nicht binnen zehn (10) Tagen seiner Verpflichtung zur Löschung der Inhalte nach oder weist er AYYA Advisory AG innerhalb dieser Frist nach, dass die Inhalte nicht gegen Schutzgesetze verstossen, ist AYYA Advisory AG ohne Zustimmung des Kunden zur Löschung berechtigt.
11.4 Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten Dritter, ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich. AYYA Advisory AG wird die vom Kunden im Rahmen der Cloud Daten verarbeiteten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden in dessen Auftrag verarbeiten.
12 Datensicherung
Soweit AYYA Advisory AG im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Infrastrukturen bereitstellt, gelten folgende Regelungen zur Datensicherheit:
12.1 Die auf Systemen von AYYA Advisory AG gespeicherten Daten werden täglich gesichert. Die Sicherungen werden redundant auf verschiedenen Rechnern abgelegt. Es werden Sicherungskopien der letzten 14 Tage aufbewahrt. Diese Sicherungen sind als Systemsicherung zu verstehen und dienen nicht zur Versionierung von Kundendaten. Insbesondere ist es nicht möglich, gezielt eine Wiederherstellung für einen Kunden auf einen bestimmten Datenbestand in der Vergangenheit durchzuführen.
12.2 Der Kunde hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, insbesondere solche, die auf den Servern von AYYA Advisory AG gespeichert werden, mindestens einmal täglich durch Kopien auf den eigenen Systemen gesichert werden, da diese zum Beispiel bei Schulungen, Reparatur-, Installations- und sonstigen Eingriffen verloren gehen können. Datensicherung auf Servern von AYYA Advisory AG ist nicht ausreichend, um diese Pflicht zu erfüllen.
12.3 Auf Anforderung des Kunden wird AYYA Advisory AG während der Vertragslaufzeit eine Kopie der vom Kunden auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt per Download in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Datenserver von AYYA Advisory AG abgelegt sind, abweichend hiervon in einem zwischen AYYA Advisory AG und dem Kunden vereinbarten Datenformat.
12.4 Nach Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, wird AYYA Advisory AG die gespeicherten Daten im Interesse des Kunden noch einen (1) Monat lang speichern ("Karenzzeit"), damit der Kunde die Möglichkeit der Übernahme der Daten auf ein anderes System hat. Nach Ablauf dieser Karenzzeit werden die Daten automatisch gelöscht. Hierauf wird AYYA Advisory AG bei Vertragsbeendigung besonders hinweisen.
12.5 AYYA Advisory AG weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass bei Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik Vertraulichkeit nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiss, dass AYYA Advisory AG auf die Inhalte der Cloud Services und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten jederzeit einsehen könnte. AYYA Advisory AG verpflichtet sich jedoch, dies nur zu tun, wenn der Kunde AYYA Advisory AG hierzu schriftlich auffordert und dies zur Sicherung der technischen Funktion der Cloud Services erforderlich ist. Datenschutzbestimmungen werden durch AYYA Advisory AG in jedem Fall eingehalten. Soweit aber auch andere Nutzer des Internets unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen, auf Kundendaten zuzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren, liegt dies ausserhalb der Verantwortung von AYYA Advisory AG.
12.6 Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und bei AYYA Advisory AG gespeicherten Daten ist der Kunde vollumfänglich selbst verantwortlich. Gegen Aufpreis, der individual vereinbart werden muss, kann AYYA Advisory AG gesicherte Verbindungen zur Verfügung stellen.
13 Laufzeit und Kündigung
13.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, erbringt AYYA Advisory AG die vereinbarten Leistungen ab Bereitstellung unbefristet zunächst für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Eine Kündigung durch beide Vertragsparteien ist mit einer Frist von drei (3) Monaten vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr.
13.2 Über die im Angebot vereinbarten Kündigungsfristen hinaus hat der Kunde kein Recht zum Widerruf oder zur ordentlichen Kündigung, insbesondere nicht während der Mindestvertragslaufzeit.
14 Rückgabe der Hardware
14.1 Nach Vertragsende wird der Kunde Hardware in einem dem vertragsgemässen Gebrauch entsprechenden Zustand vollständig an AYYA Advisory AG zurückgeben. Datenbestände des Kunden wird der Kunde vollständig löschen oder vernichten. Der Kunde ist verpflichtet, AYYA Advisory AG auf Verlangen die vollständige Rückgabe und Löschung schriftlich zu bestätigen.
14.2 Bei der Rückgabe der Hardware werden die Parteien ein Protokoll erstellen, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Hardware festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
14.3 Der Kunde wird den Abbau und Rücktransport der Hardware durchführen. Der Kunde trägt die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Hardware. Der Kunde wird die Hardware auf eigene Kosten auf dem Transportweg gegen Verlust, Untergang und Beschädigung versichern.